Presse
Dekret
des Präsidenten der Republik
vom 18. Oktober 1945
über die Auflösung der Deutschen Universität Prag.
Sig. Nr. 122.
Um die seit langem
andauernden historischen Bemühungen des ganzen tschechischen Volkes
in der Frage der Prager Universität zum Abschluß zu bringen
und die Früchte der nationalen Revolution und des Kampfes um die
Befreiung der Tschechoslowakischen Republik rechtlich zu sichern bestimme
ich auf Vorschlag der Regierung:
§ 1
Die Deutsche Universität Prag, die am 5. Mai 1945, dem ersten Tage
des Aufstandes der Prager Bevölkerung, zu bestehen aufgehört
hat, wird als ein dem tschechischen Volk feindliches Institut für
immer aufgelöst.
§ 2
Die wissenschaftlichen Institute und ihre Einrichtungen, wie auch das
gesamte Vermögen der Deutschen Universität Prag fallen an die
Karlsuniversität.
§ 3
Dieses Dekret tritt am 17. November 1939 in Kraft ; es wird vom Minister
für Schulwesen und Kultur durchgeführt.
Dr. Benes e. h.
Fierlinger e. h.
Dr. Nejedly e. h.
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