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Die Dekrete
des Präsidenten der CSR, Dr. Edvard Benes, 1945
Die Tschechische
Republik wurde mit Resolution Nr. 562 vom 13.Oktober 1998 des amerikanischen
Repräsentantenhauses und mit Resolution vom 15.April 1999 des
europäischen Parlamentes aufgefordert: ".....fortbestehende
Gesetze und Dekrete aus den Jahren 1945 und 1946 aufzuheben, soweit
sie sich auf die Vertreibung von einzelnen Volksgruppen in der ehemaligen
Tschechoslowakei beziehen", und den widerrechtlich enteigneten
Besitz unverzüglich den rechtmäßigen Eigentümern
zurückzugeben und rechtswirksame Entschädigung zu leisten.
Seither werden
seitens der Politiker der Tschechischen Republik nur Ausflüchte
gebraucht, so als ob diese Benes-Dekrete zur achkriegs- "Ordnung"
gehören würden und ohnedies bereits obsolet wären.
Sie sind aber gemäß eines Urteiles des Verfassungsgerichtes
in Brünn, vom 8.03.1995 noch immer gültig und waren von
vornherein:
1. Im Widerspruch zur Verfassung von 1920 , also verfassungswidrig,
2. Gegen die Volksgruppen der Deutschen und Madjaren gerichtet,
also rassistisch und
völkerrechtswidrig und in seinen Auswirkungen, nämlich
der Rechtlosmachung und
entschädigungslosen Konfiskation auch
3. menschenrechtswidrig .
4. Sie erfüllen den Tatbestand der Zerstörung der Lebensgrundlagen
der Minderheiten -
Volksgruppen , somit auch die Grundlage des tatsächlich eingetretenen
Genozids.
Um weiteren
Verharmlosungen vorzubeugen und einem dringenden Aufklärungsbedürfnis
entgegenzukommen, bringen wir in diesem Zusammenhang die 7 wichtigsten
Benes-Dekrete.
Aufgrund des gesamten Wortlautes möge sich der unvoreingenommene
Leser selbst von der Richtigkeit der Beurteilung dieser menschenverachtenden
und im Widerspruch zu den europäischen Rechtsnormen stehenden
"Rechtskonstrukte" überzeugen.
Einen in Europa
einmaligen Rechtsbruch stellt auch das Gesetz SLG Nr. 115 v. 8.05.1946
dar "über die Rechtmäßigkeit von Handlungen,
die mit dem "Kampf" um die Wiedergewinnung der Freiheit
der Tschechen und Slowaken zusammenhängen",
mit dem alle strafbaren Handlungen, ja selbst Kapitalverbrechen
wie Raub, Mord und Totschlag, von 30.September 1938 bis 28.Oktober
1945 (!!) s t r a f f r e i sind.
Auch dieses Gesetz ist nach wie vor gültig.
Die sogenannten
"Benes-Dekrete" im Wortlaut:
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