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A T Z U N G
des Dachverbandes der Südmährer in Österreich
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1
Name, Sitz, Tätigkeitsbereich und Geschäftsjahr
Der Verein führt den Namen "Dachverband
der Südmährer in Österreich", hat seinen Sitz in
Wien und erstreckt seine Tätigkeit auf ganz Österreich.
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
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2
Zweck des Vereins
Der Dachverband ist Zusammenschluß
aller Vereine der aus den Gebieten von Neubistritz, Zlabings, Znaim
und Nikolsburg heimatvertriebenen Deutsch-Südmährer, ihre
Nachkommen und Ehegatten sowie ihrer Freunde in Österreichs zwecks
Mitwirkung an der Schaffung eines Volksgruppenrechtes in Europa sowie
Durchsetzung des Rechtsanspruches auf die Heimat Südmähren
deren Wiedergewinnung und das damit verbundene Selbstbestimmungsrecht
der Volksgruppe auf friedlichem Wege im Einklang mit der österreichischen
Rechtsordnung;
Pflege und Erhaltung heimatlichen Volks- und Brauchtums;
Eingehenden von Patenschaften mit niederösterreichischen Gemeinden,
zu denen bereits traditionelle Verbindungen bestanden haben;
Beratung und Betreuung der Mitgliedsvereine bzw. deren Mitglieder insbesondere
in wirtschaftlichen und sozialen Anliegen.
Die Tätigkeit des Vereines ist überparteilich und überkonfisionell;
er will besonders die Liebe und Treue zur Heimat sowie zur Republik
Österreich pflegen und vertiefen. Der Dachverband bekennt sich
voll und ganz zur Demokratie.
Die Tätigkeit des Vereins ist nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet
und verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne
der Bundesabgabenordnung.
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3
Mittel zur Erreichung des Vereinszweckes
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| a) |
Als ideelle Mittel dienen:
Erforschung und Dokumentation der Geschichte der Südmährer;
Förderung des überleiferten Kulturgutes und der Heimatpflege
in Wort und Schrift;
Errichtung von Bücherein und musealen Sammlungen;
Veranstaltung von Vorträgen, Ausstellungen, Versammlungen, Schulungen,
kulturellen, geselligen und sonstigen Veranstaltungen;
Veranstaltung von Grenzlandtreffen insbesondere in jenen Gemeinden,
mit denen Patenschaften bestehen;
Herausgabe von Arbeitsunterlagen und sonstigen periodischen oder nichtperiodisch
erscheinenden Schriften.
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| b) |
Die erforderlichen materiellen Mittel
hiefür werden aufgebracht durch:
Mitgliedbeiträge;
Spenden und letzwillige Anordnungen;
Subventionen;
Einnahmen aus Veranstaltungen;
Einnahmen aus dem Vertrieb von Schriften zur Förderung des Vereinszweckes.
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4
Mitgliedschaft
Mitglieder des Vereins können
sein:
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| a) |
Ordendliche Mitglieder sind die im
Dachverband zusammengeschlossenen Vereine der Südmährer. |
| b) |
Physische und juristische Personen
können als fördernde Mitgliedr aufgenommen werden. |
| c) |
Um den Verein besonders verdiente
Personen können zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.
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5
Beginn der Mitgliedschaft
Über die Aufnahme von ordentlichen
und fördernden Mitglieder entscheidet der Vorstand endgültig.
Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden. Die
Aufnahme bzw. die Ablehnung ist dem Bewerber schriftlich mitzuteilen.
Die Ernennung zum Ehrenmitglied erfolgt über Antrag des Vorstandes
durch die Generalversammlung.
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6
Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft erlischt durch:
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| a) |
den Tod bei physische und Aufhören
der Rechtspersönlichkeit bei juristische Personen, |
| b) |
den freiwilligen Austritt, |
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