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Statuten

S A T Z U N G

des Dachverbandes der Südmährer in Österreich

§1

Name, Sitz, Tätigkeitsbereich und Geschäftsjahr

Der Verein führt den Namen "Dachverband der Südmährer in Österreich", hat seinen Sitz in Wien und erstreckt seine Tätigkeit auf ganz Österreich.
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§2

Zweck des Vereins

Der Dachverband ist Zusammenschluß aller Vereine der aus den Gebieten von Neubistritz, Zlabings, Znaim und Nikolsburg heimatvertriebenen Deutsch-Südmährer, ihre Nachkommen und Ehegatten sowie ihrer Freunde in Österreichs zwecks
Mitwirkung an der Schaffung eines Volksgruppenrechtes in Europa sowie Durchsetzung des Rechtsanspruches auf die Heimat Südmähren deren Wiedergewinnung und das damit verbundene Selbstbestimmungsrecht der Volksgruppe auf friedlichem Wege im Einklang mit der österreichischen Rechtsordnung;

Pflege und Erhaltung heimatlichen Volks- und Brauchtums;

Eingehenden von Patenschaften mit niederösterreichischen Gemeinden, zu denen bereits traditionelle Verbindungen bestanden haben;

Beratung und Betreuung der Mitgliedsvereine bzw. deren Mitglieder insbesondere in wirtschaftlichen und sozialen Anliegen.

Die Tätigkeit des Vereines ist überparteilich und überkonfisionell; er will besonders die Liebe und Treue zur Heimat sowie zur Republik Österreich pflegen und vertiefen. Der Dachverband bekennt sich voll und ganz zur Demokratie.

Die Tätigkeit des Vereins ist nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet und verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne der Bundesabgabenordnung.

§3

Mittel zur Erreichung des Vereinszweckes

a)

Als ideelle Mittel dienen:
Erforschung und Dokumentation der Geschichte der Südmährer;
Förderung des überleiferten Kulturgutes und der Heimatpflege in Wort und Schrift;
Errichtung von Bücherein und musealen Sammlungen;
Veranstaltung von Vorträgen, Ausstellungen, Versammlungen, Schulungen, kulturellen, geselligen und sonstigen Veranstaltungen;
Veranstaltung von Grenzlandtreffen insbesondere in jenen Gemeinden, mit denen Patenschaften bestehen;
Herausgabe von Arbeitsunterlagen und sonstigen periodischen oder nichtperiodisch erscheinenden Schriften.
b) Die erforderlichen materiellen Mittel hiefür werden aufgebracht durch:
Mitgliedbeiträge;
Spenden und letzwillige Anordnungen;
Subventionen;
Einnahmen aus Veranstaltungen;
Einnahmen aus dem Vertrieb von Schriften zur Förderung des Vereinszweckes.

§4

Mitgliedschaft

Mitglieder des Vereins können sein:

a)

Ordendliche Mitglieder sind die im Dachverband zusammengeschlossenen Vereine der Südmährer.
b) Physische und juristische Personen können als fördernde Mitgliedr aufgenommen werden.
c) Um den Verein besonders verdiente Personen können zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.

§5

Beginn der Mitgliedschaft

Über die Aufnahme von ordentlichen und fördernden Mitglieder entscheidet der Vorstand endgültig. Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden. Die Aufnahme bzw. die Ablehnung ist dem Bewerber schriftlich mitzuteilen.

Die Ernennung zum Ehrenmitglied erfolgt über Antrag des Vorstandes durch die Generalversammlung.

§6

Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft erlischt durch:

a)

den Tod bei physische und Aufhören der Rechtspersönlichkeit bei juristische Personen,
b) den freiwilligen Austritt,