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Alfred Freiherr von Kraus

Alfred Freiherr von Kraus wurde am 7.April 1824 in Pardubitz geboren.

Er trat nach Absolvierung seiner juridischen Studien in Prag beim Obersten Militärgerichtshof ein und wurde 1850 als Oberleutnant-Auditor dem Garnisionauditoriat in Mantua zugeteilt.
Hier führte er 1853 die Untersuchungen im Mantuaer Hochverratsprozeß und 1854 nach dem Aufstand in Parma die dortige gerichtliche Untersuchung. 1857 wurde Kraus als Rittmeister zur Gendarmerie übersetzt und zum Vorstand des Präsidialbüros beim Chef der Obersten Polizeibehörde Kempen von Fichtenstamm ernannt. Von 1859 bis 1862 war er in der Zentralkanzlei des Armeeoberkommandos und des Kriegsministeriums tätig, wurde Flügeladjutant des Kriegsministers und kam 1866 in die Militärkanzlei des Kaisers.

1874 wurde Kraus zum Stellvertreter des Vorstandes der Militärkanzlei, Generaloberst Graf Beck, ernannt. Weiters wurde er 1880 zum Feldmarschall-Leutnant, 1881 zum Freiherr und im gleichen Jahr nach kurzer Dienstleistung als Präsident des Militär-Obergerichts mit der Leitung der Statthalterei in Böhmen betraut. Bereits ein Jahr später wurde er Statthalter von Böhmen mit der Aufgabe, die Politik des Ministerpräsidenten Graf Taaffe durchzuführen und nach den Prager Unruhen die Ordnung in Böhmen wiederherzustellen. Er gewann das Vertrauen der Tschechen nicht, doch löste seine Amtsführung schwere Auseinandersetzungen mit den Deutschen aus, die 1886 aus dem Landtag austraten und am 2.September 1889 seine Enthebung als Statthalter durchsetzten.

Alfred Freiherr von Kraus starb am 28.Februar 1909 in Wien.

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